Wasserqualität
Hier sind nur ein Teil der untersuchten Inhaltstoffe aufgeführt. Falls Sie darüber hinaus noch Ausküfte benötigen, wenden Sie sich direkt an uns.
Beurteilung:
Die in der untersuchten Wasserprobe vorstehend zum Untersuchungszeitpunkt ermittelten Analysendaten entsprechen den Anforderungen gemäß Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2 und 3) Teil 1, Ifd.Nr. 2 , gemäß Anlage 2 (zu § 6 Abs. 2), Teil I, Ifd.Nr. 1 bis 9 und 12 bis14, Teil II, Ifd.Nr. 1 bis 5 und 7 bis 11 sowie gemäß Anlage 3 (zu § 7), Ifd.Nr. 1, 3, 5, 12 bis 16 der Trinkwasser-Verordnung vom 21. Mai 2001 (TrinkwV 2001). Sie bieten – in Verbindung mit dem gleichzeitig ermittelten einwandfreien Ergebnis der routinemäßigen Untersuchung – keinen Anlass zur Beanstandung.
In der vorgelegten Wasserprobe konnten zum Untersuchungszeitpunkt keine Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel nachgewiesen werden. Die Nachweisgrenzen liegen unter dem gemäß Anlage 2 (zu § 6 Abs.2) Teil 1, lfd.Nr.10 der Trinkwasser-Verordnung vom 21.05.2001 (TrinkwV 2001) fetsgelegten Grenzwert von 0,0001 mg/l je einzelne Substanz.
Gemäß Anlage 4, Ifd.Nr. 5 der Trinkwasser-Verordnung vom 05.12,1990 darf bei Vorliegen von metallischen Werkstoffen im pH-Bereich 6,5 bis 8,0 der pH-Wert des abgegebenen Wassers nicht unter dem pH-Wert der Caliciumcarbonatsättigung liegen, wobei Schwankungen des pH-Wertes des Wassers unter den pH-Wert der Calciumcarbonatsättigung bis zu 0,2 pH-Einheiten unberücksichtigt bleiben.
Diese Anforderung wird von der vorgelegten Wasserprobe zum Untersuchungszeitpunkt erfüllt, so dass das Wasser in seiner derzeitigen Zusammensetzung keine Aggressivität gegenüber metallischen Werkstoffen besitzen dürfte.
Angabe gemäß WRMG* | bisherige Bezeichnung | ||
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weich | < 1,5 mmol/l Calciumcarbonat | 0° – 8,4° dH | |
mittel | 1,5 – 2,5 mmol/l Calciumcarbonat | 8,4° – 14° dH | |
hart | > 2,5 mmol/l Calciumcarbonat | mehr als 14° dH | Empfohlene Waschmitteldosierung nach Härtebereich „hart“ |
* WRMG = Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
Magnusgruppe
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