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Sehr geehrter Abnehmer, bisher wurden in den Gebäuden unserer Wasserabnehmer herkömmliche, mechanisch betriebene Hauswasserzähler mit „Messpatronen“ eingebaut. Diese hatten eine Eichgültigkeitsdauer von 6 Jahren. Nach diesem Zeitraum sind die Messpatronen turnusgemäß auszubauen und durch Neue zu ersetzen. Aufgrund der hochwertigen Qualität des neuen Zählers kann auf mindestens einen Zählerwechsel verzichtet werden. Die Eichgültigkeitsdauer kann über ein von den Eichbehörden vorgegebenes Stichprobenverfahren auf bis zu 15 Jahre verlängert werden. Die Zähler verfügen über eine CE-Kennzeichnung und erfüllen alle relevanten, europäischen und nationalen Anforderungen, einschließlich Gesundheitsanforderungen bei elektromagnetischer Strahlung. Bei digitalen Zählern werden die Zählerstände per Funk übertragen. Durch dieses Verfahren, die Verbrauchsdaten außerhalb des Gebäudes auszulesen und direkt in unser Abrechnungssystem einzuspielen, spart sich das Wasserwerk nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten. Alle Anschlussnehmer, bei denen die Trinkwasserzähleranlage noch nicht mit einem Wasserzählerbügel ausgestattet ist, werden gebeten, die Wasserzähleranlagen nach der aktuellen Fassung der DIN 1988-200 Punkt 11 „Leitlinien für Wasserzähleranlagen“ entsprechend nachzurüsten. Die Nachrüstung sollte durch die Wasserversorgung erfolgen. Die Kosten für den Einbau des Zählerbügels gehen laut § 8 Abs. 1 BGS-WAS zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers. Mit freundlichen Grüßen Zweckverband Magnusgruppe Weitere Informationen:
- Fakten zur Fernauslesung per Funkkommunikation
- Wir nehmen den Datenschutz ernst - Merkblatt Ultraschall-Hauswasserzähler - Richtigstellung der Medienberichte über elektronische Wasserzähler Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht: Jeder Eigentümer und/oder Gebührenschuldner eines Einfamilienhauses kann der Verwendung der Funkfunktion gemäß Artikel 24 Absatz 4 Satz 5 & 6 der Bayerischen Gemeindeordnung innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen ab Zugang unseres Schreibens schriftlich widersprechen. Falls Sie in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus wohnen, ist gem. Artikel 24 Absatz 4 Satz 7 der Bayerischen Gemeindeordnung ein Wiederspruch nicht möglich. Der schriftliche Widerspruch ist zu richten an: Zweckverband Magnusgruppe Ziegeleistraße 35 86551 Aichach Sollten Sie Bedenken haben bezüglich der Funkfunktion oder des Datenschutzes, so können wir Ihnen versichern, das sowohl das Staatsministerium des Innern in Bayern als auch das Amt für Immisionschutz in der 26. BImSchV fest gestellt hat, das der Funk des Zählers weit unterhalb den Grenzwerten liegt und sogar 200mal geringer ist als der eines Handys. Gerne informieren wir Sie ausführlich zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch. |
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Zweckverband zur Wasserversorgung der Magnusgruppe, 2023 | Datenschutzerklärung |