Wasser-/Bauwasserantrag
Für den Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und zur Festsetzung der Anschlussbeiträge nach den §§ 5,6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, sind die nachstehenden Angaben und Unterlagen erforderlich. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass jeder Anschlussnehmer gemäß § 11 der Wasserabgabesatzung verpflichtet ist, die notwendigen Angaben zu machen. Die notwendigen Unterlagen (Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude, Baupläne, Installationsanmeldung) sind beim Wasserversorger abzugeben; Termine und technische Details sind mit dem Wassermeister abzuklären.
Für die Herstellung von Einzel- oder Mehrspartenhausanschlüssen sind geeignete und zugelassene Boden- bzw. Mauerdurchführungen zu verwenden. Die vielfach verbauten Einführungshilfen mittels KG- oder HT-Rohre sind für die oben genannte Anwendung laut Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) und DVGW VP 601 nicht mehr zulässig. Bei nicht fachgerecht verbauten Durchführungen wird an der Grundstücksgrenze ein Wasserzählerschacht gesetzt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Bauherrn zu tragen.
Der Antrag muss vom Eigentümer des mit Wasser zu versorgenden Grundstückes gestellt werden. Anträge von Baufirmen und dgl. sind nicht rechtsverbindlich.
Folgendes ist bei einem Anschluß zu beachten:
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Die wassertechnischen Anlagen im Gebäude sind fachlich korrekt zu installieren, um nachträgliche Kosten für evtl. Mängelbeseitigungen nach Abnahme seitens des Zweckverbandes zu vermeiden. Die Anlagen müssen der DIN 1988 sowie den §§ 10, 11 und 12 der Wasserabgabesatzung entsprechen.
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Für den Verbrauch von Bauwasser wird 0.164 Euro pro Tag verrechnet.
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Anfallende Eigenleistungen für Baggerarbeiten etc., bitten wir im Antrag unten zu vermerken.
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Nach Fertigstellung des Objekts bitten wir um Mitteilung, damit der Wasserzähler installiert werden kann.
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Antragstellung mindestens 14 Tage vor Baubeginn.
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Für evtl. Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. |
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