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Zweckverband zur Wasserversorgung
der
Magnusgruppe



Mit unserer "Interaktiven Rechnung" wollen wir Ihnen helfen, dieses Dokument möglichst gut zu verstehen.
Klicken Sie einfach auf eine Zahl (1 - 11) und Sie kommen zu unserer Erklärung.








Allgemeine Hinweise für Kunden



Rechtsgrundlage
Es gelten die allgemeine Bedingungen der BGS/WAS

Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum beginnt ab der letzten Abrechnung oder bei Neukunden nach Erstellung des Bauwasseranschlusses bzw. Einbau des Wasserzählers

Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Wassergebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Eine Vorauszahlung auf die Gebührenschuld ist zum 01.07. eines jeden Jahres zu leisten. Fehlt eine Vorjahresabrechnung setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlung fest.







 Zweckverband zur Wasserversorgung der Magnusgruppe, 2023 | Datenschutzerklärung
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